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Vertrag mit Ostermann endete am 30.06.2017
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Vertrag mit Ostermann endete am 30.06.2017

Autor: LSK/He am 12.12.2017
Ex-Trainer erhält noch eine Monatsvergütung - Urteil noch nicht rechtskräftig

Logo Lüneburger SK Hansa Das Landgericht Lüneburg hat das Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Lüneburger SK und seinem ehemaligen Trainer Elard Ostermann verkündet. In dem Rechtsstreit ging es zum einen um die Frage, ob Ostermann für den Monat Juni 2017 noch eine Vergütung als Trainer zusteht und zum anderen um die Behauptung Ostermanns, er habe mit dem LSK einen wirksamen Trainervertrag über den 30.06.2017 hinaus geschlossen.

Richter Tobias Wolfer entschied, dass der LSK zwar die geforderte Vergütung noch bezahlen muss, zwischen dem LSK und Ostermann daneben jedoch kein rechtsgültiger Vertrag über die Saison 2016/17 hinaus besteht.

„Damit hat sich das Landgericht unserer Rechtsauffassung in dem entscheidenden Punkt angeschlossen; das Vertragsverhältnis mit Elard Ostermann endete am 30.06.2017“, erklärte Sebastian Becker, Präsident des Lüneburger SK. Der zuvor erarbeitete Vertragsentwurf war trotz mehrfacher Aufforderung von Ostermann nicht unterschrieben worden.
 
Der Lüneburger SK wird das Urteil des Landgerichts akzeptieren und keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Becker weiter: „Wir hätten eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Elard Ostermann gerne vermieden. Noch während des Prozesses haben wir ein Vergleichsangebot unterbreitet, das deutlich über den nun zugesprochenen Zahlungsanspruch hinaus gegangen wäre. Bedauerlicherweise ist eine gütliche Einigung bis zuletzt an den finanziellen Vorstellungen Ostermanns gescheitert. Wir hoffen, dass durch den Richterspruch das Kapitel Elard Ostermann für den LSK nun endgültig abgeschlossen werden kann.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ostermann kann noch binnen Monatsfrist Berufung zum Oberlandesgericht Celle einlegen.







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