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SV Wilhelmshaven: Landgericht Bremen bestätigte Auffassung des NFV
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SV Wilhelmshaven: Landgericht Bremen bestätigte Auffassung des NFV

Autor: NFV am 21.12.2017
Logo NFVIm langjährigen Rechtstreit mit dem SV Wilhelmshaven ist heute vor dem Landgericht Bremen erneut verhandelt worden, nachdem der Verein SV Wilhelmshaven Klage auf Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord der Herren gegen den Norddeutschen FußballVerband e.V. (NFV) eingereicht hatte.

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Bremen hält die Klage zwar für zulässig, stellte aber infrage, ob eine Wiedereingliederung des Vereins in die Regionalliga Nord beispielsweise zur Saison 2018/2019 überhaupt ein Schadenersatz für die möglicherweise entgangene Spielzeit 2014/2015 darstellen kann. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, sei der Anspruch fraglich, da der SV Wilhelmshaven in der betreffenden Saison sportlich abgestiegen ist und der Zwangsabstieg insoweit ohne Bedeutung war.


Damit bestätigte das Landgericht die Auffassung des Norddeutschen Fußball-Verbandes in den wesentlichen Punkten. Dennoch werden sich die Verantwortlichen des NFV und des SV Wilhelmshaven zu Beginn des neuen Jahres erneut treffen, um eine außergerichtliche Einigung bezüglich eines Schadenersatzes, losgelöst von der Wiedereingliederung, auszuloten.

„Wir sind nach wie vor nicht daran interessiert, mit unseren Vereinen zu streiten. Wenn es immer noch möglich ist, diesen Rechtstreit ohne weitere Instanzen zu beenden, werden wir unser Möglichstes dazu beitragen“, äußerte sich NFV-Präsident Eugen Gehlenborg nach der Verhandlung.
 
Sollte es dazu nicht kommen, wird das Landgericht Bremen seine Entscheidung am 8. März 2018 verkünden.


 





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