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Zulassungsverfahren Regionalliga Nord der Herren 2017/2018
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Zulassungsverfahren Regionalliga Nord der Herren 2017/2018

Autor: NFV am 08.05.2017
Logo Regionalliga NordDie Zulassungskommission des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat 28 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga Nord 2017/2018 erteilt. Dabei erhielten 20 Clubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sieben Vereine müssen im technischorganisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Saisonstart 2017/2018 erfüllen. Zwei Vereine erhalten die Zulassung mit der Auflage, im wirtschaftlichen Bereich nachzubessern.

Die Zulassungskommission des Norddeutschen Fußball-Verbandes e.V. (NFV) hat 28 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga Nord 2017/2018 erteilt. Dabei erhielten 20 Clubs die Zulassung ohne weitere Auflagen. Sieben Vereine müssen im technischorganisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Saisonstart 2017/2018 erfüllen. Zwei Vereine erhalten die Zulassung mit der Auflage, im wirtschaftlichen Bereich nachzubessern.
 
Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen.
 
Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Vorsitzender Thomas Fürst (Bremen), Hans-Heinrich Hahne (Auetal), Peter Niemann (Bad Schwartau), und Daniel Diebold (Bönningstedt).
 
Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2017/2018 erhalten:  
 
Niedersachsen (16 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, VfL Osnabrück, TSV Havelse, BSV „Schwarz-Weiß“ Rehden, BTSV Eintracht Braunschweig II, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, VfV Borussia 06 Hildesheim, Lüneburger SK Hansa, U.S.I. Lupo Martini, 1.FC Germania Egestorf/Langreder, SSV Jeddeloh, 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim

Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II (bereits erbracht), BTSV Eintracht Braunschweig II und VfL Osnabrück wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL/dem DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL/des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.

Der VfB Oldenburg erhält die Zulassung mit der Auflage, im wirtschaftlichen Bereich nachzubessern und entsprechende Unterlagen/Informationen nachzureichen. Die Vereine 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim und SSV Jeddeloh erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.

Hamburg (5 Vereine): Hamburger SV II, FC St. Pauli II, FC Eintracht Norderstedt, Altonaer Fußball-Club von 1893, WTSV Concordia

Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
 
Der WTSV Concordia erhält die Zulassung mit der Auflage, im wirtschaftlichen Bereich nachzubessern und entsprechende Unterlagen/Informationen nachzureichen.

Die Vereine Altona 93 und WTSV Concordia erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.

 
Bremen (2 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV

Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
 
Der Verein Bremer SV erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.
 
Schleswig-Holstein (5 Vereine): ETSV Weiche Flensburg, Holstein Kiel, SV Eichede, VfB Lübeck, Eutin 08

Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel wurden über den Lizenzierungsantrag beim DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
 
Der Verein Eutin 08 erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.


 







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